Faustrecht und römisches Recht
Fehderecht und Faustrecht
Das langobardische Wort faida bedeutet hassen und im Mittelhoch- und Neuhochdeutschen lassen sich Wortverwandtschaften zu feindselig, angreifen und verfolgen herausfinden. Schon im altgermanischen Recht war das Prinzip der Fehde bekannt. Wurde die Familie, die Sippe oder der Stamm angegriffen, hatte das Oberhaupt das Recht, Selbstjustiz zu üben und sich zu verteidigen bzw. Rache zu nehmen.
Im Mittelalter hatte das Fehdewesen einen etablierten Platz innerhalb der Gesellschaft. Von dem Einzelnen, etwa dem Hausherrn, ging die Fehde auf die Gefolgschaft über, wobei es Bauern, Bürgern, Frauen und Juden nicht erlaubt war, Fehden zu führen, da sie keine Waffenfähigkeit besaßen. Das Fehdewesen wurde somit hauptsächlich in der Adelsschicht ausgeübt, und zwar bis hin zu ganzen Städten. Das Rittertum, das aus dem niederen Adel stammte, stellte die wichtigste Schicht dar, die Fehden im Auftrag ihres Herrn aktiv ausübte.
Im Mittelalter gab es für die Ritter keine festgeschriebene Rechtsprechung. Begangenes Unrecht wurde durch Fehden, also durch Bestraffungsaktionen in Selbstjustiz, oder noch häufiger in meistens tödlichen ritterlichen Zweikämpfen gerächt, wobei der Tod als Gottesurteil galt.
Götz verteidigt die alte Ordnung von Fehde- und Faustrecht. Das Faustrecht, mit dem die Ritter das Unrecht bekämpfen, stellt aus seiner Sicht das legitime Mittel dar, für Gerechtigkeit zu sorgen. So gelten beispielsweise die Überfälle von Götz auf die gierigen Kaufleute als Ausdruck seines Strebens nach Recht und Ordnung, da er denjenigen Menschen schadet, die sich an dem Unglück anderer bereichern.
Im 16. Jahrhundert wird aber das Recht verschriftlicht und vereinigt. Die Durchsetzung des römischen Rechts führt zu einer Bürokratisierung und einer Zentralisierung der Jurisdiktion. Sowohl für die Bischöfe als auch für die territorialen Fürst...