Unrecht und Ehre
Die beiden Bauern machen sich nicht nur aus juristischer Sicht strafbar, indem sie Landraub begehen, sondern sie begehen auch ein großes Unrecht und laden hohe moralische Schuld auf sich, indem sie einem Menschen aus egoistischen Motiven heraus ein menschenwürdiges Leben verweigern. Auch Manzʼ Frau macht sich in diesem Zusammenhang schuldig, da sie nicht versucht, ihren Mann auf den rechten Weg zurückzubringen, sondern ihn in „bitterlicher Gier“ (S. 47) sogar noch in seinen Verfehlungen bestärkt.
Im weiteren Verlauf der Handlung resultieren aus dem gierigen Verhalten von Manz und Marti fatale Konsequenzen, die sich zunehmend verselbstständigen und sich dem direkten Einflussbereich der beiden Bauern entziehen: Ihr Drang nach Rache und Verg...