Das Weberlied
Herkunft und Inhalt
Bereits vor dem Aufstand im Jahre 1844 verbreitete sich unter den schlesischen Webern ein Protestlied mit dem Titel »Das Blutgericht«. Herkunft, Autor und Entstehungsjahr des Liedes sind jedoch unbekannt. Gesungen wurde es nach der Melodie des Volksliedes »Es liegt ein Schloss in Österreich« aus dem Jahre 1549.
Die preußische Regierung sah im »Blutgericht« ein Agitationsmittel gegen die eigene Macht und versuchte, das Lied von Beginn an zu unterdrücken. Das »Blutgericht« galt gleichsam als verbindendes Element zwischen den Webern, die sich in ihrem Elend solidarisierten und mit ihrem Gesang die sozialen und politischen Verhältnisse kritisierten. Karl Marx machte das Weberlied später zu einem Indiz für den revolutionären Charakter des Weberaufstands.
Der Text richtet sich gegen die rücksichtslose Profitgier der Fabrikanten, die sich an der Armut der Weber bereichern. Der regional bekannte und einflussreiche Textilunternehmer Zwanziger (bei Hauptmann: Dreißiger) wird auch namentlich genannt. Darüber hinaus schildert das Lied die Qualen und Nöte der Weber. Die soziale Ungleichheit wird bildlich mit einem Gericht verglichen, daher auch der Titel des Liedes. Inhaltlich kann das »Blutgericht« deshalb mit einem Manifest verglichen werden, da es klare politische Ansichten formuliert.
Hauptmann entdeckte den vollständig abgedruckten Text des Liedes in Friedrich Wilhelm Wolffs Artikel »Das Elend und der Aufruhr in Schlesien«, in dem das Lied als „Marseillaise der Nothleidenden“ bezeichnet wurde. Für »Die Weber« wurden aus dem insgesamt 25 Strophen umfassenden Musikstück die Strophen 1 bis 4 sowie 9 bis 11 nahezu unverändert übernommen....