Recht
Passend zu der Undurchsichtigkeit der Handlung spielt sich die Geschichte in einer Gegend und in einem Dorfe ab, in dem es unter „höchst einfachen und häufig unzulänglichen Gesetzen“ geschehen ist, dass die Bewohner „Recht und Unrecht“ häufig miteinander verwechseln (S. 3). Das Rechtssystem ist völlig kaputt, stattdessen hat sich hier ein Parallelrecht neben dem juristischen etabliert: „ein Recht der öffentlichen Meinung, der Gewohnheit und der durch Vernachlässigung entstandenen Verjährung“ (S. 4).
Im Dorfe B. wiegt also schwerer, was die Leute über einen potenziellen Kriminellen denken und wie sie ihn beurteilen (öffentliche Meinung), als die tatsächliche Beweislage – z. B. steht Margreth in dem Fall, als Aaron und Hülsmeyer eine Prügelei veranstalten, automatisch auf Hülsmeyers Seite, weil Aaron ein Jude ist und sie Juden nicht leiden kann (S. 10). Jemand, der einen guten Ruf hat wie Hülsmeyer, kann sich Vergehen leisten, ohne eine Verurteilung befürchten zu müssen. Dinge, die schon lange auf eine nicht ganz gesetzliche Art geregelt wurden, werden einfach akzeptiert (Gewohnheit), z. B. die Rodung des Waldes ohne Aufsicht der Förster.
Der juristische Apparat ist sehr schwach ausgebildet. Er besteht aus dem Gutsherrn Herrn S. und dem Gerichtsschreiber...